Vermögensrecht

  • Auseinandersetzung von Zugewinngemeinschaften
  • Neuregelung der Verwaltung, Benutzung und Auseinandersetzung bei Miteigentum
  • Ausgleichsansprüche unter Eheleuten, Kindern und Schwiegereltern
  • Gesamtschuldnerausgleich unter Eheleuten


Ehegatten leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, soweit keine anderweitigen ehevertraglichen Regelungen festgelegt werden. Hier bleiben die Vermögen der Eheleute getrennt. Jeder Ehegatte bleibt alleiniger Eigentümer seiner Vermögensgegenstände.

Im Falle einer Scheidung wird jedoch der Zugewinn, also der Vermögenszuwachs während der Ehezeit, ausgeglichen.