Umgangsrecht

  • Umgangsrecht und Umgangspflicht
  • Kindeswohl und Kindeswille
  • Kosten des Umgangsrecht


Beide Elternteile haben das Recht auf Umgang mit ihrem Kind. Bei der Erziehung ehelicher und nichtehelicher Kinder sind die Elternteile gleichberechtigte Partner, sowohl was Rechte, aber auch Verpflichtungen der Eltern angeht.

Die Kindschaftsreform von 1998 hat den Eltern mehr Verantwortung übertragen. Die Durchsetzung dieser Elternverantwortung mit rechtlichen Mitteln übernimmt das Familienrecht ebenso, wie die Durchsetzung der Ansprüche eines Elternteils gegenüber dem anderen. Vorrangig dabei ist immer das Wohl des Kindes.